Platz- und Spielordnung
Das Ziel der Platz- und Spielordnung ist es, den Spielbetrieb auf unserer Tennisanlage zur Zufriedenheit aller Benutzer zu regeln.
Die Benutzer werden gebeten, durch gegenseitige Rücksichtnahme und höfliches Verhalten einen möglichst reibungslosen Spielbetrieb auf unserer Tennisanlage zu gewährleisten. Dazu gehören auch Verständigung im sportlichen Geist bei Meinungsverschiedenheiten und die Vermeidung von Störungen unserer Grundstücksnachbarn durch lautes Schreien oder die vermeidbare Entwicklung von Staubbelästigungen. Dies gilt auch für die Mitnahme von angeleinten Hunden unter Aufsicht (s.a. 8.Tiere).
Die nachfolgenden Regeln dienen dazu dieses Ziel im Geist eines guten sportlichen Miteinanders umfassend zu erreichen.
1. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind die Mitglieder der Tennisgemeinschaft Leverkusen e.V. und nach Maßgabe dieser Ordnung unsere Gäste. Die Buchungen aller Tennisplätze (Hallen- und Außenplätze) ist für unsere Mitglieder, in der Sommersaison, kostenfrei.
2. Grundsätzliche Regeln zur Reihenfolge der Platzbuchung
Bei der Platzbuchung sind folgende Prioritäten unbedingt zu beachten.
2.1. Priorität 1
Spieler dürfen, trotz abgelaufener Spielzeit, nur dann abgelöst werden, wenn kein anderer der Plätze 5 bis 13 zur Verfügung steht.
2.2. Priorität 2
Mit Rücksicht auf die wohlverstandenen Ruhebedürfnisse unserer Grundstücksnachbarn dürfen die Plätze 5 bis 8 erst benutzt werden, wenn die übrigen Plätze nicht zur Verfügung stehen, wobei die vorherige Regel (2.1) vorrangig zu berücksichtigen ist.
3. Mitgliedergruppen
3.1. Mitglieder und Gäste benötigen zur Buchung eines Platzes eine personalisierte Zulassung im Online Buchungssystem der TG Leverkusen.
Die Mitglieder werden in folgenden Mitgliedsgruppen geführt:
-
erwachsene Mitglieder -> Gruppe „E“
-
jugendliche Mitglieder -> Gruppe „J“
-
Teilmitglieder -> Gruppe „T“
Teilmitglieder sind ab 17 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen nicht spielberechtigt. -
Inaktive Mitglieder -> Gruppe „I“
Für Inaktive Mitglieder gelten die Gastspielerregelungen -> siehe Punkt 4 -
Nichtmitglieder/Gäste -> Gruppe „G“ -> siehe Punkt 4.
-
Tennisschulen -> Gruppe „TMK“, „TAQ“, „TDQ“
4. Buchungsregeln für Gäste
4.1. An Wochentagen (Mo.-Fr.) bis 17:00, sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags auch nach 17:00 sind Gäste auf unserer Anlage unter Beachtung dieser Buchungsregeln (s. 4.1 ff) willkommen und können bis maximal 10mal je Spieler in der Freiluftsaison unsere Tennisplätze nutzen.
4.2. Gäste müssen sich im Online Buchungssystem registrieren und werden somit auch namentlich auf den jeweiligen Platz gebucht.
4.3. Eine Buchung kann in der Woche von Mo. - Fr. frühestens 60 min. vor Spielbeginn, letztmalig also um 15:00 für ein Spiel von 16:00 - 17:00 erfolgen. An Wochenenden und Feiertagen kann eine Buchung jeweils frühestens 30 min. vor Spielbeginn erfolgen. Somit kann ein Spiel z.B. von 19:00 - 20:00 frühestens um 18:30 gebucht werden.
4.4. Mit der Platzbuchung erkennen die Gäste die Platz- und Spielordnung an. Die Benutzung der Tennisanlage, Umkleiden und Duschen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der Gäste.
4.5. Die Buchungen aller Tennisplätze (Hallen- und Außenplätze) ist für unsere Gäste kostenpflichtig. Für die Sommersaison gilt je Gastspieler:
- Erwachsene 10,00 €/Std.
- Jugendliche 5,00 €/Std.
5. Online Buchungssystem
5.1. Platzbuchung Sommersaison für Mitglieder
5.1.1. Nur Mitglieder, die über die „tennis04“ Software registriert sind, können frühestens 60 min. vor Spielbeginn buchen oder gebucht werden. Bitte Buchungsregeln für Gäste beachten (s.4.).
Das Online Buchungssystem „tennis04“ ist erreichbar über
- unsere Homepage
- Tennis04
- “vor Ort“ am Terminal im Eingangsbereich
5.1.2. Eine Buchung ist nur für Spieler möglich, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht bereits einen Platz gebucht haben. Es sind maximal 2 Buchungen pro Spieltag möglich, für Jugendliche ab 17 Uhr 1 Buchung pro Spieltag.
5.1.3. Vorbuchen früher als eine Stunde vor Spielbeginn ist nicht möglich. Das System erfordert bei der Buchung jeweils die Eingabe der Mindestanzahl der Spieler:
- 2 Spieler bei Einzelbuchung
- 3 Spieler bei Doppel für 3 Spieler
- 4 Spieler bei Doppel für 4 Spieler
5.1.4. Spieler aus den Gruppen (J, T, I, G) können nur zu den Zeiten buchen oder gebucht werden, zu denen sie auch spielberechtigt sind siehe Punkt 5.3.
5.1.5. Buchungen für das Jugend- und Fördertraining, Meden-, Turnierspielen und/oder Spiele bei internen Meisterschaften erfolgen über die Geschäftsstelle.
Bei Verletzung, mindestens einer, der Buchungsregeln ist eine Platzbuchung nicht möglich - es erscheint eine Fehlermeldung.
5.2. Verhaltensregeln
a. Die Platzetikette ist unbedingt einzuhalten, insbesondere die verbale Rücksichtnahme, wie das Benutzen von Fäkal- und/oder Schimpfworten, sowie das laute Fluchen und/oder „Herumschreien“.
b. Die Rücksichtnahme auf die Grundstücksnachbarn ist für die Fortführung des Spielbetriebs unerlässlich.
5.3. Platzbelegung je Mitgliedsgruppe
Die Spieler können die Plätze zu den nachfolgend genauer beschriebenen Zeiten buchen:
Mitgliedsgruppe | Werktags | WE und Feiertage |
---|---|---|
E mit E | Alle frei buchbaren Plätze ganztags | Alle frei buchbaren Plätze ganztags |
E mit J | Alle frei buchbaren Plätze bis 17 Uhr | Alle frei buchbaren Plätze bis 17 Uhr |
J mit J, E, T | Alle frei buchbaren Plätze bis 17 Uhr | Alle frei buchbaren Plätze bis 17 Uhr |
T mit T, J, E | Alle frei buchbaren Plätze bis 17 Uhr | - |
G mit G, J, E, T (max. 10 Buchungen pro Jahr) | Alle frei buchbaren Plätze bis 17 Uhr (frühestens 60 Minuten vor Spielbeginn) | Alle frei buchbaren Plätze (frühestens 30 Minuten vor Spielbeginn) |
TMK, TAQ, TDQ | maximal die Plätze 5-7 ganztags | Am Samstag die Plätze 5-8 bis 14 Uhr |
Sommersaison: Bei Regen erhalten die Tennisschulen werktags 2, in Ausnahmefällen jedoch max. 3 Hallenplätze reserviert. Am Samstag max. 4 Hallenplätze bis 14 Uhr
6. Besondere Platzbelegung und -sperrung
Der Sportwart, der Jugendwart und der Geschäftsführer dürfen für den allgemeinen Spielbetrieb, Training, Turniere, Vereinsmeisterschaften etc. Platzbelegungen durchführen oder bei Bedarf auch Plätze wegen Unbespielbarkeit oder Ähnlichem sperren.
Der Platzwart ist berechtigt Plätze für die Pflege der Anlage oder der Platzpflege zu sperren.
7. Platzpflege
Alle Mitglieder und Gäste haben alle Einrichtungen unserer Tennisplätze pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln, um sie somit in einem guten Zustand zu halten.
Zur pfleglichen Behandlung der Außenplätze gehört insbesondere die ausreichende Bewässerung der Plätze vor und nach jedem Spiel. Nach jedem Spiel müssen die Plätze abgezogen und die Linien gekehrt werden.
8. Tiere
Tiere dürfen nicht auf die Tennisanlage mitgenommen werden. In Ausnahmen dürfen Hunde angeleint und unter Aufsicht auf die Tennisanlage mitgenommen werden. Auf die Tennisplätze und in die Tennishalle dürfen Tiere nicht mitgenommen werden (s.a. 9.2. TGL-Hallenordnung).
9. Tennistraining/ -schulen
Tennistraining auf der Außenlage der TGL und in der Tennishalle ist nur von der TGL beauftragten Tennisschulen gestattet.
Privattraining auf der Außenlage der TGL und in der Tennishalle ist nur mit Zustimmung des vom Vorstand hiermit beauftragten Geschäftsführers möglich.
10. Buchung/Nutzung der Hallenplätze
10.1. Platzbuchung Wintersaison
Die Buchung der Plätze erfolgt ausschließlich über das Online Buchungssystem
- Tennis04
- “vor Ort“ am Terminal im Eingangsbereich
- Der Buchungsvorgang ist nur durch eine in Tennis04 registrierte Person durchzuführen. Diese Person gilt dann auch als vertraglicher Mietpartner
- Die Hallennutzungskosten sind über den Hallenbelegungsplan einsehbar
- Plätze sind maximal 7 Tage im Voraus buchbar
- Stornierungsregel: Der Mieter darf die Buchung bis zum Spielbeginn löschen
10.2. TGL-Hallenordnung
- Die Halle ist bei Bedarf von 8-23 Uhr geöffnet.
- Spielberechtigt sind die Mieter der Tennisplätze in der Tennishalle.
- Bei Überschreitung der Mietzeit muss eine entsprechende Nachbuchung durch eine registrierte Person erfolgen.
- In den Umkleideräumen können Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände nicht sicher untergebracht werden. Die Benutzer der Tennishalle müssen selbst für die Sicherung ihrer Kleidungsstücke und sonstigen Gegenstände sorgen, z.B. durch Mitnahme dieser in die Tennishalle.
- Der Vermieter schließt jegliche Haftung für abhandengekommene Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände aus.
- Die Halle darf nur mit sauberen, hellen, profillosen (glatte Sohle) Hallentennisschuhen und nicht mit Freizeit- und/oder Straßenschuhen betreten werden. Die zum Tennisspielen in der Halle benutzten Tennisschuhe dürfen daher erst in den Umkleidekabinen bzw. in der Tennishalle selbst angezogen werden. Zuwiderhandlung führt zu einem ersatzlosen Verweis aus der Tennishalle.
- Die Fluchttüren dürfen nur bei unmittelbarer Gefahr benutzt werden.
- Das Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen der Tennisgemeinschaft Leverkusen e.V., also auch in der Tennishalle, untersagt.
- Die Mitnahme von Tieren, Glasgefäßen, Speisen und Getränken (außer Wasser in PET Flaschen) in die Tennishalle und die Umkleiden ist untersagt.
- Die Erteilung von Tennisunterricht darf nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erfolgen.
- Die Rückerstattung für bezahlte und nicht genutzte Hallenstunden ist ausgeschlossen. Ebenso kann die Hallenmiete nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen ausfallen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
- Die Hallenordnung ist unbedingt zu beachten. Die vom Vermieter beauftragen Personen sind berechtigt, für die Einhaltung der Hallenordnung zu sorgen.
- Der Vermieter kann Hallenbenutzer, die wiederholt gegen die Hallenordnung verstoßen, vom weiteren Spielbetrieb ausschließen.